Wir stellen Ihnen 9m³ und 13m³ für die folgenden Materialien zur Verfügung:
kein Bauschutt!
Wir stellen Ihnen mit Flügeltüren ausgestattete Abrollcontainer mit einem Nutzinhalt von 9m³ oder 13m³ zur Verfügung. Diese Container zeichnen sich besonders durch eine niedrige Einfüllhöhe aus und können bei geöffneten Türen problemlos betreten werden. Für das Absetzen bzw. das Aufnehmen der Container ist ein Rangierabstand von 10-15 m sowie eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3 m erforderlich!
AGB für die Containerbereitstellung:
Container die auf Wunsch des Kunden auf einen nicht geeigneten Untergrund abgesetzt werden unterliegen bei Beschädigungen nicht der Haftung unserer Firma. Solche
Untergründe können sein: Kiesbett, Lavaplatz, Asphalt,usw.Sollte es also durch unseren Container zu Löcher oder Schürfspuren kommen steht der Auftraggeber in der Haftung.
Auf unbefestigten Untergrund wird generell kein Container abgesetzt.
Wir weisen darauf hin, dass ein auf der Straße gesetzter Container stets einer Genehmigung bedarf, welche Sie bei den zuständigen Gemeinden / Städten beantragen können.
Ist diese bei Gestellung nicht vorhanden, wird unser Container nicht abgesetzt und der Kunde hat die Anfahrt zu zahlen.
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